WSA Langenlöchle
Die Bürgerinitiative WSA Langenlöchle unterstützt grundsätzlich das regionale Projekt "Recycling Sekundäranlage". Es ist uns jedoch wichtig, die ökologische Wertigkeit von Langenlöchle zu erfassen. Mögliche Alternativflächen sollten ergebnisoffen und sorgfältig geprüft werden. Insbesondere die Bedeutung des Feuchtbiotopverbundes in Zusammenspiel mit dem Klimawandel, muss - unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen - angemessen berücksichtigt werden.
Geplant ist ein Recyclingwerk in Althengstett , ein klares " Muß für die Region". Die Standortauswahl sollte jedoch mit Alternativstandorten gepürft werden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
zunächst möchten wir betonen: Die Bürgerinitiative Langenlöchle erkennt den Nutzen einer modernen Sekundärrohstoffanlage ausdrücklich an – für Klimaschutz, Ressourcenschonung und Arbeitsplätze. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen Recycling, sondern gegen den konkret gewählten Standort im Langenlöchle.
Das betroffene Gebiet ist Teil eines gewachsenen Biotopverbunds mit mehreren Teichen und der dazwischenliegenden Waldfläche als wichtiger Landbrücke für Amphibien und andere Arten. Bundes- und Landesrecht verpflichten uns hier eindeutig: § 21 Bundesnaturschutzgesetz und § 22 Naturschutzgesetz Baden‑Württemberg schreiben vor, dass Kernflächen und Verbindungselemente des Biotopverbunds zu sichern und bei allen Planungen verbindlich zu berücksichtigen sind. Wenn selbst erfahrene Gutachter dieses Gebiet als besonders wertvolles Biotop einstufen, dürfen wir einen solchen Standort nicht leichtfertig opfern. Die Rücksprache mit den Gutachtern welche die Fa. Morof beauftragt hat (Fa. Gförer) hat diesen Eindruck bestätigt.
Hinzu kommt: Die Gemeinde hat seit Jahren den Auftrag, den landesweiten Biotopverbund in der eigenen Planung konkret umzusetzen. Eine großflächige Rodung von rund 3,5 Hektar genau in der ökologisch sensiblen Landbrücke zwischen den Teichen wirft deshalb nicht nur fachliche, sondern auch rechtliche Fragen auf – insbesondere, ob Vermeidung und Alternativenprüfung im Sinne der Eingriffsregelung ausreichend geprüft wurden.
Wir bitten Sie deshalb heute nicht um eine Entscheidung "pro oder contra Recycling", sondern um einen rechtssicheren, verantwortungsvollen Weg: Setzen Sie das Vorhaben am Standort Langenlöchle aus, veranlassen Sie eine ergebnisoffene Prüfung alternativer, weniger sensibler Standorte im Gemeindegebiet und stellen Sie sicher, dass die Öffentlichkeit und die Naturschutzverbände frühzeitig und transparent beteiligt werden.
So schützen Sie nicht nur ein wertvolles Biotop, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Gemeinde und die rechtliche Stabilität Ihrer Entscheidung.
Danke.